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Die Durchführung der Radfahrausbildung in den vierten Grundschulklassen des Stadt- und Landkreises Heilbronn ist eine der Hauptaufgaben der Kreisverkehrswacht Heilbronn. Während das Polizeipräsidium Heilbronn hierfür entsprechend ausgebildete Polizeibeamte stellt, schafft die Kreisverkehrswacht gemeinsam mit dem Landkreis und der Stadt Heilbronn die erforderlichen finanziellen und materiellen Voraussetzungen.

Auf dem Verkehrsübungsgelände am Wartberg steht eine entsprechend großzügig ausgebaute stationäre Jugendverkehrsschule zur Verfügung. Drei speziell ausgebaute Lkw dienen zusätzlich als mobile Jugendverkehrsschulen für die Betreuung der Schüler im Landkreis Heilbronn.

Ein verkehrssicheres Fahrrad mit funktionierenden Bremsen und Beleuchtungseinrichtung gemäß der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) ist zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zwingende Voraussetzung.

 

Hier geht es zum Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zur Radfahrausbildung
(vom 16. August 2017 - Az.: 3-1132.2/152 (IM) und Az.: 12-6520.1-120/547 (KM))

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