Verkehrsprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe - sie geht uns alle an. Aus diesem Grund haben sich das Innenministerium, die Polizei des Landes, der ADAC, der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, die Landesverkehrswacht, der Fahrlehrerverband und der Landessportverband zu der Aktionsgemeinschaft GIB ACHT IM VERKEHR zusammen geschlossen.
Ziel der Initiative ist es, die Unfallzahlen im Land zu senken, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das partnerschaftliche Verhalten im Straßenverkehr zu fördern. Dies geschieht zum Beispiel durch die
Die inhaltliche Arbeit für GIB ACHT IM VERKEHR wird von Arbeitsgemeinschaften geleistet, denen Fachleute der an der Initiative beteiligten Institutionen angehören.
Ein Highlight auf der Website von Gib-acht-im-Verkehr ist das Kinderforum mit Verkehrsquiz, Radfahr-Tipps, Surftipps und dem interaktiven Animations-Film "Sicherer Schulweg" mit dem kleinen Zebra und seinen Freunden Oskar, Willi und Anna.
Die Polizei des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sich nicht nur mit der eigentlichen Kriminalitätsbekämpfung, sondern engagiert sich auch intensiv in der Präventionsarbeit, sowohl in Hinsicht auf die Krimininalitätsvorbeugung als auch in Hinsicht auf die Verkehrssicherheitsarbeit im Land.
Die Verkehrswacht ist eine der ältesten Bürgerinitiativen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Deutschlandweit sind in über 650 gemeinnützigen Verkehrswachten mehr als 90.000 Mitglieder engagiert.
Die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg besteht aus 63 Kreis-, Gebiets- und Ortsverkehrswachten mit über 12 000 Mitgliedern.
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Der 1950 gegründete "Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V." zählt heute etwa 2.000 Mitglieder und versteht sich als die berufsständische Vertretung der Fahrschulen und Fahrlehrer im Südwest-Staat.
Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V. ist eine staatlich anerkannte und geförderte unabhängige sowie gemeinnützige Vereinigung zur Ausschaltung von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.
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Mit diesem Programm können Sie den Anhalteweg Ihres Fahrzeugs bei verschiedenen Geschwindigkeiten und Straßenzuständen berechnen. Die integrierte Simulation führt Ihnen deutlich vor Augen, wie gravierend sich schon minimale Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auswirken können.
Mit freundlicher Genehmigung der
Koordinierungs- und Entwicklungsstelle
Verkehrsprävention Baden-Württemberg (KEV-BW)
bei der Landespolizeidirektion Tübingen
Konrad-Adenauer-Strasse 30
72072 Tübingen
Telefon +49 7071 972-3090 /-3091 /-3092 /-3093
Telefax +49 7071 972-3099